Die BluGreen Company Limited will den Aktionären der S&O Beteiligungen AG ein Pflichtangebot unterbreiten. Die Abgabe des Angebots erfolgt nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wobei die BluGreen Company Limited beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von 5,00 Euro anzubieten.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 11.08.20:
Die BluGreen Company Limited („Bieterin“) hat am 10. August 2020 durch den Erwerb von 760.913 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der S&O Beteiligungen AG („S&O-Aktien“) die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die S&O Beteiligungen AG erlangt.
Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 760.913 Stimmrechte von insgesamt 1.237.800 Stimmrechten der S&O Beteiligungen AG (dies entspricht 61,47 % der Gesamtzahl der Stimmrechte).
Mit dem vorgenannten Erwerb von 760.913 Stimmrechten der S&O Beteiligungen AG durch die Bieterin haben auch die folgende Person am 10. August 2020 mittelbar die Kontrolle über die S&O Beteiligungen AG erlangt: (…)
Die Bieterin wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ein Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre der S&O Beteiligungen AG zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen S&O-Aktien abgeben („Pflichtangebot“). Die Bieterin beabsichtigt, vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage, den Aktionären der S&O Beteiligungen AG für ihre S&O-Aktien eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 5,00 anzubieten. Die Großaktionärin Deutsche Balaton AG hat in Abstimmung mit der Bieterin erklärt, mit ihren Aktien das Übernahmeangebot nicht anzunehmen. (…)
Zielgesellschaft:
S&O Beteiligungen AG (ISIN: DE000A255G02 / WKN: A255G0)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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